a.) Nach Terminabsprache wird eine Begehung des Gebäudes durchgeführt
b.) Ziel der Begehung ist es, die relevanten Bau- und Anlagenteile des Objektes
zu erfassen
c.) Detaillierte Aufnahme aller gewünschten und erforderlichen energetischen
Modernisierungsmaßnahmen zur Vorbereitung der Maßnahme
d.) Planung/Begleitung der energetischen Modernisierungsmaßnahmen bzw. Neubau:
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
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Werkplanung
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Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes und Lüftungskonzepts
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Konzept zur Wärmebrückenminimierung
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Genauer Wärmebrückennachweis
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Gleichwertigkeitsnachweis
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Thermische Solarsimulation
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Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
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Dimensionierung Lüftungsanlage
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Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
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Auslegung Heizsystem (Heizlastberechnung)
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(Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems)
e.) Vor-Ort-Begehung mit Ausführungsfirmen zur Erstellung von Angeboten
f.) Sachverständigenbestätigung zur Beantragung der zur Verfügung stehenden
Fördermittel beim BAFA/KfW
g.) Einsichtnahme und Auswertung der eingehenden Angebote. Prüfung auf Konformität
gemäß den technischen Anforderungen des BAFA/KfW
h.) Unterstützung und Mitwirkung bei der Vergabe
i.) Regelmäßige (max. 5) Besichtigungen während der Bauphase und Prüfung der
eingehenden Rechnungen
j.) Abnahme der von den Ausführungsfirmen erbrachte Leistungen
k.) Baustellenbegehungen einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten
Ausführung sowie Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungkonzepts
(mind. eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen,
sofern diese Gewerke zur Ausführung kamen)
l.) Erstellung einer Belegliste anhand der Schlussrechnungen nach Fertigstellung
der energetischen Modernisierungsmaßnahme für das BAFA, und/oder Erstellung einer
Bestätigung nach Durchführung für die KfW zum Erhalt der Förderzuschüsse
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